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Kostenübernahme

Krankenfahrt mit der Krankenkasse abrechnen

Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten Ihrer Krankenfahrt. Sie zahlen nur die Zuzahlung, den Rest rechnen wir direkt ab. Hier erfahren Sie, was Sie dafür brauchen.

Zuzahlung pro Fahrt

Anteil
10 % der Fahrtkosten
Mindestens
5 €
Höchstens
10 €
Befreiung
ab Erreichen der Belastungsgrenze
Begriffe

Krankenfahrt oder Krankentransport?

Die beiden Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Leistungen. Die Unterscheidung steht so auch auf Ihrer Verordnung.

Krankenfahrt unser Angebot

Beförderung im Sitzen in einem Pkw (Fahrdienst oder Mietwagen). Keine medizinische Betreuung während der Fahrt nötig. Rollator oder faltbarer Rollstuhl fährt im Kofferraum mit.

Krankentransport

Beförderung im Krankentransportwagen (KTW) mit medizinischem Fachpersonal, zum Beispiel liegend oder unter Beobachtung. Das bieten wir nicht an. Im Notfall gilt immer: 112.

Übersicht

Wann zahlt die Krankenkasse?

Ob vorab eine Genehmigung der Krankenkasse nötig ist, hängt vom Anlass Ihrer Fahrt ab.

Anlass der FahrtVerordnungGenehmigungHinweis
Stationäre Behandlung: Aufnahme, Entlassung, Verlegungjaneinkeine Genehmigung nötig
Dialyse, onkologische Chemo- und Strahlentherapiejajavor der ersten Fahrt
Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Merkzeichen aG, Bl oder Hjaneingilt als erteilt
Ambulante OP, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wirdjaje nach FallPraxis und Kasse klären
Sonstige ambulante Behandlungenjajanur in Ausnahmefällen

Stand: allgemeine Regelung nach § 60 SGB V und Krankentransport-Richtlinie. Angaben ohne Gewähr, verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse.

Ablauf

Von der Verordnung bis zur Abrechnung

  1. Verordnung

    Ihr Arzt füllt das Formular Muster 4 aus und kreuzt „Taxi/Mietwagen“ an.

  2. Genehmigung

    Falls nötig, reichen Sie die Verordnung vorab bei Ihrer Krankenkasse ein.

  3. Fahrt

    Bei der Fahrt geben Sie uns die Verordnung und bestätigen die Fahrt mit Ihrer Unterschrift.

  4. Abrechnung

    Sie zahlen die Zuzahlung, wir rechnen den Rest direkt mit der Kasse ab.

Befreiung von der Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte zahlen pro Jahr höchstens 2 % ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen, chronisch Kranke 1 %. Wer diese Grenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreien lassen. Sammeln Sie dafür Ihre Quittungen.

Ohne Verordnung oder privat versichert

Auch ohne Kassenleistung fahren wir Sie gerne. Selbstzahlern nennen wir den Preis vor der Fahrt. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Versicherung oder Beihilfe.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Wer stellt die Verordnung aus?
Ihr behandelnder Arzt oder die Klinik, auf dem Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4).
Muss ich die Fahrt vorher genehmigen lassen?
Fahrten zu einer stationären Behandlung nicht. Fahrten zu ambulanten Behandlungen in der Regel schon, es sei denn, Sie haben Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder die Merkzeichen aG, Bl oder H. Dann gilt die Genehmigung als erteilt.
Wie zahle ich die Zuzahlung?
Die Zuzahlung begleichen Sie bei uns. Sie erhalten dafür eine Quittung, die Sie für eine spätere Befreiung sammeln können.
Ich bin privat versichert. Was nun?
Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen. Was erstattet wird, regelt Ihr Tarif.
Krankenfahrten in Münster

Fahrt anfragen. Wir kümmern uns um den Rest.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir klären Termin, Abholung und Kostenübernahme mit Ihnen und bestätigen die Fahrt.